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OLG Karlsruhe, 22.10.2003 - 7 U 49/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bindung der Rüge eines Mangels an eine Frist durch eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Pflicht zur Auszahlung einer Kaufpreisrate trotz Mängeln bei Einhaltung der Rügepflicht; Wirksamkeit einer Klausel über die Verpflichtung eines Auftraggebers zu einer ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Maßgeblichkeit von mit VOB/B unvereinbaren AGB-Klauseln in Vertragsbestimmungen - Verjährung eines Anspruchs auf Vorschusszahlung bei Verzug mit Mangelbeseitigung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verjährungsdauer bei Eingriff in VOB/B
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 15.01.2003 - 10 O 455/02
- OLG Karlsruhe, 22.10.2003 - 7 U 49/03
Papierfundstellen
- BauR 2004, 1348 (Ls.)
- BauR 2004, 685
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.09.1993 - VII ZR 206/92
Formularklauseln beim Bauvertrag
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.10.2003 - 7 U 49/03
Denn bei der Forderung von Abschlägen gemäß § 4 des Vertrags und nicht erreichtem Bautenstand ist ein dann unberechtigt geforderter Abschlag der Sache nach Vorauszahlung (vgl. hierzu auch BGH BauR 1994, 108, 109). - BGH, 17.09.1987 - VII ZR 155/86
Formularmäßiger Ausschluß von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.10.2003 - 7 U 49/03
Darüber hinaus darf er in seiner Ausführung nicht den vertraglichen Erfordernissen widersprechen, also nicht mangelhaft sein (vgl. BGH BauR 1987, 694, 696). - BGH, 28.11.2002 - VII ZR 4/00
Wirksamkeit der VOB/B/B bei vorrangig vereinbarten Vertragsbedingungen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.10.2003 - 7 U 49/03
Da die VOB/B nicht mehr "als Ganzes" vereinbart ist, unterliegt die Verjährungsregelung in § 12 Nr. 4 VOB/B der Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz, ohne dass es darauf ankommt, ob die den Kernbereich der VOB/B verändernde Vertragsbestimmung in § 5 Abs. 3 ihrerseits etwa nach dem AGBG unwirksam ist (BGH WM 2003, 1426 m. w. N.).